

Zylinderkopfschraube (Innensechskant – DIN 912 | Schwarz)
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Freitag, den 10.10.2025
Persönliche Abholung in Ibbenbüren und Wuppertal möglich

Beschreibung
Zylinderkopfschraube (Innensechskant – DIN 912 | Schwarz)
Die Zylinderkopfschraube mit Innensechskant nach DIN 912 ist die ideale Befestigungslösung für Photovoltaikanlagen und andere technische Anwendungen. Mit ihrem schwarzen Schraubenkopf bietet sie nicht nur hohe Stabilität, sondern auch eine dezente, optisch ansprechende Lösung – besonders für schwarze PV-Unterkonstruktionen.
Abholung in Wuppertal & Ibbenbüren möglich!
Vorteile der Zylinderkopfschraube DIN 912
- Normgerecht: Gefertigt nach DIN 912.
- Innensechskant: Sichere und stabile Verschraubung.
- Schwarzer Schraubenkopf: Dezente Optik, ideal für schwarze PV-Profile.
- Robust: Aus hochwertigem Stahl gefertigt.
- Universell einsetzbar: Für Photovoltaik und viele weitere Anwendungen.
Technische Details
- Produkt: Zylinderkopfschraube
- Kopfart: Zylinderkopf, Innensechskant
- Norm: DIN 912
- Farbe: Schwarz (beschichtet)
- Einsatzbereich: PV-Montagesysteme, Metall- und Maschinenbau
Anwendung & Montage
- Vorbereiten: Passende Länge und Durchmesser auswählen.
- Einsetzen: Schraube in den Nutenstein oder die gewünschte Verbindung führen.
- Anziehen: Mit Innensechskant-Schlüssel oder Bit fixieren.
- Kontrollieren: Sitz und Festigkeit prüfen.
Wichtiger Hinweis
Die Auswahl der Schraubenlänge muss passend zur Modulrahmenhöhe und ggf. mit Sicherungsscheibe erfolgen, um ein Aufsetzen auf den Profilboden zu verhindern.
FAQ – Häufige Fragen
Welche Norm erfüllt die Schraube?
✔️ DIN 912.
Welche Kopfart hat sie?
✔️ Zylinderkopf mit Innensechskant.
Gibt es die Schrauben auch in Schwarz?
✔️ Ja, diese Ausführung hat einen schwarzen Schraubenkopf.
Wofür wird sie verwendet?
✔️ Typisch für PV-Unterkonstruktionen in Verbindung mit Nutensteinen und Klemmen.
Ist sie auch für andere Anwendungen geeignet?
✔️ Ja, universell nutzbar im Metallbau, Maschinenbau und bei PV-Montagen.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
