

Vierkantmuttern M8 (DIN 557 | A2)
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Freitag, den 10.10.2025
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Beschreibung
Vierkantmuttern DIN 557 – Edelstahl A2 für stabile Verbindungen
Die Vierkantmuttern nach DIN 557 aus Edelstahl A2 sind robuste und zuverlässige Verbindungselemente für unterschiedlichste Anwendungen. Durch ihre quadratische Form bieten sie eine große Auflagefläche und sorgen für eine sichere, verdrehsichere Verschraubung – ideal für den Einsatz im Bauwesen, Handwerk und Photovoltaik.
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Vorteile der Vierkantmuttern DIN 557
- Normgerechte Ausführung – gefertigt nach DIN 557
- Stabile Verschraubung – dank der größeren Auflagefläche gegenüber Sechskantmuttern
- Korrosionsbeständig – Edelstahl A2, perfekt für Innen- & Außenbereiche
- Universell einsetzbar – geeignet für Bau, Handwerk und PV-Montagesysteme
- Hohe Belastbarkeit – zuverlässige Befestigung auch bei starken Beanspruchungen
Typische Einsatzbereiche
- Photovoltaikanlagen – sichere Fixierung in Montagesystemen
- Bau & Handwerk – universell einsetzbar für verschiedene Konstruktionen
- Metallbau & Maschinenbau – stabile Verbindungen nach Norm
- Sanierungen & Nachrüstungen – einfache Integration in bestehende Systeme
Technische Details
- Norm: DIN 557
- Form: Vierkantmutter
- Material: Edelstahl A2 (rostfrei, korrosionsbeständig)
- Einsatz: für Schraubverbindungen in Bau, PV & Handwerk
FAQ – Häufige Fragen
Was ist der Vorteil von Vierkantmuttern gegenüber Sechskantmuttern?
✔️ Die größere Auflagefläche sorgt für eine stabilere und verdrehsichere Verbindung.
Sind die Vierkantmuttern rostfrei?
✔️ Ja, Edelstahl A2 ist witterungsbeständig und langlebig.
Kann ich die Muttern auch im Außenbereich einsetzen?
✔️ Ja, sie sind speziell für den Außeneinsatz geeignet.
Entsprechen die Muttern einer Norm?
✔️ Ja, sie sind nach DIN 557 gefertigt.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
