



Strong Dachhaken (Edelstahl 35×8 | Schwerlast)
MwSt. entfällt & zzgl. Speditionskosten, da Langguttransport
Freitag, den 10.10.2025
Persönliche Abholung in Wuppertal möglich

Beschreibung
Dachhaken für Standardpfannen (z. B. Frankfurter Pfanne) – für erhöhte Schneelasten
Der verstärkte Dachhaken für Standardpfannen ist speziell für Dächer mit höheren Schneelasten entwickelt. Dank seines rund gebogenen Hakens aus 35×8 mm Edelstahl bietet er maximale Stabilität und ist besonders für Pfannen wie die Frankfurter Pfanne in Kombination mit einer Lattung von ca. 30 mm geeignet.
Abholung in Wuppertal möglich!
Vorteile des Dachhakens für Standardpfannen
- Besonders robust – Haken aus 35×8 mm Edelstahl für hohe Schneelasten
- Rund gebogen – sorgt für zusätzliche Stabilität und Spannungsaufnahme
- Kompatibel mit Standardpfannen – z. B. Frankfurter Pfanne
- Für ca. 30 mm Lattung – optimal angepasst
- Korrosionsbeständig – Edelstahl 1.4301 für lange Lebensdauer
Typische Einsatzbereiche
- Photovoltaikanlagen – sichere Montage auf Standarddächern mit Pfannen
- Regionen mit hoher Schneelast – stabiler Halt auch unter extremen Bedingungen
- Frankfurter Pfanne & ähnliche Modelle – speziell für Standardpfannen entwickelt
- Neubauten & Sanierungen – vielseitig einsetzbar
Technische Details
- Montagesystem: Profiness Strong-Serie
- Grundplatte: 180 × 80 × 5 mm
- Bügelstärke: 35 × 8 mm
- Bügelhöhe: 40 / 45 mm
- Bügellänge: ca. 11 cm
- Material: Edelstahl 1.4301
- Gewicht: 1,35 kg pro Stück
- Mindestabnahme: 1 Stück
- Verpackungseinheit: 15 Stück pro Karton
FAQ – Häufige Fragen
Für welche Dachpfannen ist dieser Dachhaken geeignet?
✔️ Vor allem für Standardpfannen wie die Frankfurter Pfanne.
Wie dick ist die passende Lattung?
✔️ Der Haken ist optimal für eine Lattung von ca. 30 mm.
Warum ist der Haken rund gebogen?
✔️ Der runde Bügel sorgt für mehr Stabilität bei hohen Schneelasten.
Welches Material wird verwendet?
✔️ Gefertigt aus Edelstahl 1.4301, langlebig & korrosionsbeständig.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
