



Statikmischer / Statikmischerverlängerung
MwSt. entfällt & zzgl. Speditionskosten, da Langguttransport
Freitag, den 10.10.2025
Persönliche Abholung in Wuppertal möglich

Beschreibung
Statikmischer für Injektionsmörtel – mit optionaler Verlängerung
Der Statikmischer dient zur Vermischung der beiden Komponenten des Injektionsmörtels. Durch die seitliche Mischerkontur kann zusätzlich die Kartusche gereinigt und anschließend mit der Kartuschenkappe sicher verschlossen werden.
Für größere Verankerungstiefen ist eine optionale Statikmischerverlängerung erhältlich, um das Bohrloch effizient mit Injektionsmörtel zu befüllen.
Abholung in Wuppertal möglich!
Vorteile des Statikmischers
- Sichere Vermischung der Mörtelkomponenten
- Seitliche Mischerkontur – auch zum Reinigen der Kartusche geeignet
- Optional verlängerbar für größere Bohrlochtiefen
- Vermeidung von Lufteinschlüssen – Mörtel wird vom Bohrlochgrund aus eingebracht
- Einfache Handhabung und zuverlässiges Ergebnis
Technische Daten
- Ausführung: Statikmischer / Statikmischerverlängerung
- Gewicht: 0,15 kg
Typische Einsatzbereiche
- Befestigungstechnik – zuverlässige Verarbeitung von Injektionsmörtel
- Bau & Montage – sichere Verankerungen in Beton und Mauerwerk
- Sanierungen & Nachrüstungen – tiefe Verankerungspunkte mit Verlängerung
FAQ – Häufige Fragen
Wofür wird der Statikmischer benötigt?
✔️ Zum sauberen und sicheren Vermischen der beiden Komponenten des Injektionsmörtels.
Kann ich die Kartusche nach Gebrauch wieder verschließen?
✔️ Ja, nach dem Reinigen mit der seitlichen Kontur kann sie mit der Kartuschenkappe wieder verschlossen werden.
Wann brauche ich die Verlängerung?
✔️ Bei größeren Verankerungstiefen, um das Bohrloch gleichmäßig vom Grund aus zu füllen.
Warum muss der Mörtel vom Bohrlochgrund eingebracht werden?
✔️ Damit keine Lufteinschlüsse entstehen und die Verankerung sicher hält.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
