


Sparrenunterlagen
MwSt. entfällt & zzgl. Speditionskosten, da Langguttransport
Montag, den 13.10.2025
Persönliche Abholung in Wuppertal möglich

Beschreibung
Sparrenunterlagen – Höhenausgleich für Dachhakenmontage
Die Sparrenunterlagen sind die perfekte Lösung, um Unebenheiten bei der Montage von Dachhaken auszugleichen. Da Lattenhöhen und Dachpfannendicken variieren können, passen Dachhaken nicht immer exakt. Mit diesen Höhenausgleichsunterlagen lässt sich die Montage optimieren – oft sogar ohne das Fräsen der Dachpfannen.
Abholung in Wuppertal möglich!
Vorteile der Sparrenunterlagen
- Höhenausgleich – gleicht unterschiedliche Lattenhöhen und Pfannendicken aus
- Schonende Montage – reduziert die Notwendigkeit, Dachpfannen zu fräsen
- Einfache Anwendung – unkompliziert zwischen Dachhaken und Sparren einsetzbar
- Zuverlässige Verfügbarkeit – regulärer Lagerbestand mit kontinuierlicher Nachbestellung
- Universell einsetzbar – passend für verschiedene Dachtypen und PV-Montagesysteme
Typische Einsatzbereiche
- Photovoltaikanlagen – für die exakte Ausrichtung von Dachhaken
- Dachsanierungen – ideal zum Ausgleich bei unregelmäßigen Lattenhöhen
- Neubauten – sorgt für gleichmäßige und schnelle Montage
- Bau & Handwerk – universell nutzbar für Dacharbeiten
Technische Details
- Funktion: Höhenausgleich von Dachhaken
- Material: langlebige, robuste Ausführung
- Verfügbarkeit: handelsübliche Mengen sofort lieferbar, Nachbestellung kontinuierlich
FAQ – Häufige Fragen
Warum brauche ich Sparrenunterlagen?
✔️ Weil Dachlattenhöhen und Pfannendicken variieren und Dachhaken sonst oft nicht exakt passen.
Kann ich damit Fräsarbeiten an Dachpfannen vermeiden?
✔️ Ja, die Unterlagen verringern oder verhindern die Notwendigkeit des Fräsens.
Sind die Unterlagen sofort lieferbar?
✔️ Ja, sie gehören zu unserem regulären Lagerbestand – Nachbestellungen laufen fortlaufend.
Kann ich die Unterlagen auch für andere Dachtypen einsetzen?
✔️ Ja, sie sind flexibel und universell nutzbar.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
