


Sicherungsmuttern (DIN 985 | A2)
MwSt. entfällt & zzgl. Speditionskosten, da Langguttransport
Freitag, den 10.10.2025
Persönliche Abholung in Wuppertal möglich

Beschreibung
Sicherungsmuttern DIN 985 – Edelstahl A2 mit Kunststoffring
Die Sicherungsmuttern nach DIN 985 bestehen aus Edelstahl A2 und sind mit einer Kunststoffschicht (Nylonring) ausgestattet. Diese verhindert, dass sich die Mutter von selbst löst – selbst bei starken Vibrationen oder wechselnden Belastungen. Damit bieten sie eine dauerhaft sichere Verbindung für Bau, Handwerk und Photovoltaikanlagen.
Abholung in Wuppertal möglich!
Vorteile der Sicherungsmuttern DIN 985
- Selbstsichernd – Nylonring verhindert selbstständiges Lösen
- Normgerechte Qualität – gefertigt nach DIN 985
- Korrosionsbeständig – Edelstahl A2 für den Innen- & Außeneinsatz
- Universell einsetzbar – perfekt für PV-Montagesysteme, Bau & Handwerk
- Hohe Zuverlässigkeit – auch bei Vibrationen & starker Beanspruchung
Typische Einsatzbereiche
- Photovoltaikanlagen – sichere Verschraubung im Montagesystem
- Maschinenbau – Schutz gegen Lösen durch Vibration
- Bau & Handwerk – stabile, langlebige Befestigungslösungen
- Sanierungen & Nachrüstungen – auch für bestehende Systeme geeignet
Technische Details
- Norm: DIN 985
- Material: Edelstahl A2 (rostfrei, wetterbeständig)
- Besonderheit: integrierte Kunststoffschicht (Nylonring)
- Funktion: verhindert selbstständiges Lösen der Mutter
FAQ – Häufige Fragen
Warum lösen sich diese Muttern nicht?
✔️ Durch den Nylonring, der das selbstständige Aufdrehen verhindert.
Sind die Muttern rostfrei?
✔️ Ja, Edelstahl A2 ist korrosionsbeständig und wetterfest.
Für welche Anwendungen sind sie besonders geeignet?
✔️ Überall dort, wo Vibrationen auftreten – z. B. PV-Anlagen, Maschinenbau, Bauwesen.
Erfüllen die Muttern eine Norm?
✔️ Ja, sie sind nach DIN 985 gefertigt.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
