

Sechskantmuttern (DIN 934 A2)
MwSt. entfällt & zzgl. Speditionskosten, da Langguttransport
Freitag, den 10.10.2025
Persönliche Abholung in Wuppertal möglich

Beschreibung
Sechskantmuttern DIN 934 – Edelstahl A2, lagernd & vielseitig einsetzbar
Die Sechskantmuttern nach DIN 934 aus Edelstahl A2 sind ein unverzichtbares Verbindungselement im Bau, Handwerk und bei Photovoltaikanlagen. Dank der genormten Ausführung sind sie universell einsetzbar und sorgen für eine stabile, korrosionsbeständige und langlebige Verschraubung. Immer in handelsüblichen Mengen verfügbar – kontinuierlich nachbestellt!
Abholung in Wuppertal möglich!
Vorteile der Sechskantmuttern DIN 934
- Normgerechte Qualität – gefertigt nach DIN 934
- Korrosionsbeständig – Edelstahl A2 für den Innen- & Außeneinsatz
- Universell einsetzbar – kompatibel mit verschiedensten Schrauben & Anwendungen
- Schnelle Verfügbarkeit – Standardlagerartikel mit kontinuierlicher Nachbestellung
- Hohe Stabilität – zuverlässige Verbindung auch bei hohen Belastungen
Typische Einsatzbereiche
- Photovoltaikanlagen – sichere Verschraubung im Montagesystem
- Bau & Handwerk – universell einsetzbar für Konstruktionen
- Metallbau & Maschinenbau – stabile Befestigungen nach DIN-Norm
- Sanierungen & Nachrüstungen – schnelle Verfügbarkeit für laufende Projekte
Technische Details
- Norm: DIN 934
- Material: Edelstahl A2 (rostfrei & korrosionsbeständig)
- Lagerung: kontinuierlich verfügbar im Standardlagerbestand
- Lieferung: kurze Lieferzeiten, Nachbestellungen jederzeit möglich
FAQ – Häufige Fragen
Sind die Sechskantmuttern rostfrei?
✔️ Ja, Edelstahl A2 sorgt für Korrosionsbeständigkeit und lange Lebensdauer.
Erfüllen die Muttern eine Norm?
✔️ Ja, sie entsprechen der DIN 934.
Sind die Muttern sofort lieferbar?
✔️ Ja, sie gehören zum Standardlagerprogramm. Sollte es zu Engpässen kommen, informieren wir Sie sofort.
Kann ich die Muttern auch für PV-Anlagen verwenden?
✔️ Ja, sie sind perfekt für Montagesysteme im Photovoltaikbereich geeignet.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
