


Lochblech 4-Loch-Verbinder für Montageschienen
MwSt. entfällt & zzgl. Speditionskosten, da Langguttransport
Freitag, den 10.10.2025
Persönliche Abholung in Wuppertal möglich

Beschreibung
Vierlochverbinder – stabile Verbindung für Profile mit M10-Kanal
Der Vierlochverbinder ist die ideale Lösung zur sicheren Verbindung von Profilen, die über einen unteren Kanal für M10-Sechskantschrauben oder Hammerköpfe verfügen. Durch die Befestigung mit vier Schrauben und vier Sperrzahnmuttern gewährleistet er eine stabile und belastbare Verbindung – perfekt für Photovoltaik-Montagesysteme und andere Konstruktionen.
Abholung in Wuppertal möglich!
Vorteile des Vierlochverbinders
- Universell einsetzbar – passend für alle Profile mit M10-Kanal
- Hohe Stabilität – sichere Fixierung mit vier Schrauben & Sperrzahnmuttern
- Robuste Ausführung – langlebige und zuverlässige Verbindung
- Einfache Montage – schnelle Installation ohne Spezialwerkzeug
- Vielseitige Anwendung – ideal für PV-Anlagen und Metallkonstruktionen
Typische Einsatzbereiche
- Photovoltaikanlagen – sichere Verbindung von Montageschienen
- Metallbau – Verbindung von Stahl- und Aluminiumprofilen
- Bauprojekte – universell nutzbar für stabile Konstruktionen
- Sanierungen & Nachrüstungen – einfache Integration in bestehende Systeme
Technische Details
- Kompatibilität: alle Profile mit M10-Kanal (Sechskantschraube oder Hammerkopf)
- Befestigung: 4× Schrauben + 4× Sperrzahnmuttern
- Material: stabile, langlebige Ausführung (Stahl, verzinkt oder Edelstahl je nach Variante)
- Montage: einfache Verbindung ohne spezielles Werkzeug
FAQ – Häufige Fragen
Für welche Profile ist der Vierlochverbinder geeignet?
✔️ Für alle Profile mit einem M10-Kanal für Sechskantschrauben oder Hammerköpfe.
Wie wird der Vierlochverbinder befestigt?
✔️ Mit vier Schrauben und vier Sperrzahnmuttern.
Kann ich den Verbinder auch für PV-Anlagen nutzen?
✔️ Ja, er ist optimal für Montagesysteme von Photovoltaikanlagen geeignet.
Ist die Montage kompliziert?
✔️ Nein, die Installation ist einfach und schnell möglich.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
