

Lochband (10m Rolle)
MwSt. entfällt & zzgl. Speditionskosten, da Langguttransport
Montag, den 13.10.2025
Persönliche Abholung in Wuppertal möglich

Beschreibung
Edelstahl Lochband – verstärkte Sicherheit für Aufständerungen & Flachdachsysteme
Das Edelstahl Lochband ist die ideale Lösung zur Verstärkung von Aufständerungen oder Flachdachsystemen. Es erhöht die Stabilität und sorgt für zusätzliche Sicherheit gegen Abrutschen. Dank der robusten Materialqualität und der praktischen Handhabung ist es vielseitig im Einsatz – sowohl bei Photovoltaikanlagen als auch im Bau- und Handwerksbereich.
Abholung in Wuppertal möglich!
Vorteile des Edelstahl Lochbands
- Stabile Verstärkung – ideal zur zusätzlichen Sicherung von PV-Systemen
- Robustes Material – gefertigt aus Edelstahl 1.4016 (AISI 430) mit hoher Zugfestigkeit
- Praktische Länge – jede Rolle 10 m für flexible Anwendungen
- Einfache Handhabung – auf Kunststoffrohren aufgewickelt, Ø ca. 300 mm
- Korrosionsbeständig – langlebig & wetterfest für den Außeneinsatz
Typische Einsatzbereiche
- Photovoltaikanlagen – zusätzliche Sicherung von Aufständerungen
- Flachdachsysteme – Schutz gegen Abrutschen & Bewegung
- Bau- & Handwerksprojekte – universell einsetzbar zur Stabilisierung
- Sanierungen & Nachrüstungen – flexible Ergänzung für bestehende Systeme
Technische Daten
- Material: Edelstahl 1.4016 (AISI 430)
- Zugfestigkeit: ≥ 450 N/mm²
- Rollenlänge: 10 m
- Breite: 25 mm
- Stärke: 0,75 mm
- Lochabstand: 14 mm
- Lochgröße: Ø 8,5 mm
- Außendurchmesser Rolle: ca. Ø 300 mm (auf Kunststoffrohr)
FAQ – Häufige Fragen
Wofür wird das Edelstahl Lochband eingesetzt?
✔️ Zur Verstärkung von Aufständerungen und Flachdachsystemen – besonders in PV-Anlagen.
Wie lang ist eine Rolle?
✔️ Jede Rolle ist 10 m lang und einfach zu handhaben.
Ist das Material korrosionsbeständig?
✔️ Ja, Edelstahl 1.4016 (AISI 430) ist robust und wetterfest.
Kann ich das Lochband flexibel zuschneiden?
✔️ Ja, es lässt sich individuell anpassen und zuschneiden.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
