

Kompri-Band 4-9 mm / Quellband / Dichtand Kompriflex
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Freitag, den 10.10.2025
Persönliche Abholung in Wuppertal möglich

Beschreibung
Dichtband / Quellband Kompriflex 20 – für Blechersatzziegel & Biberschwanzdachhaken
Das Dichtband (Kompri-Band Kompriflex 20) ist die ideale Lösung für die Abdichtung von Blechersatzziegeln und wird besonders bei der Verwendung von Biberschwanzdachhaken empfohlen.
Mit einer Dicke von 4 mm passt es sich optimal an. Bei Kontakt mit Feuchtigkeit quillt es auf bis zu 9 mm auf und sorgt so für eine sichere, dauerhafte und zuverlässige Abdichtung gegen Wasser und Schmutz.
Abholung in Wuppertal möglich!
Vorteile des Quellbands Kompriflex 20
- Effektive Abdichtung – dehnt sich bei Feuchtigkeit von 4 mm auf bis zu 9 mm aus
- Speziell entwickelt – ideal für Blechersatzziegel & Biberschwanzdachhaken
- Witterungsbeständig – zuverlässiger Schutz vor Regen, Feuchtigkeit & Schmutz
- Einfache Anwendung – unkomplizierte Montage & selbstanpassend durch Quellung
- Langlebig – robuste Qualität für dauerhafte Dichtigkeit
Typische Einsatzbereiche
- Photovoltaikanlagen – Abdichtung im Bereich von Blechersatzziegeln
- Dachhaken-Montage – speziell für Biberschwanzdachhaken geeignet
- Sanierungen & Nachrüstungen – perfekte Lösung für bestehende Dächer
- Schutz gegen Feuchtigkeit – überall dort, wo zusätzliche Abdichtung erforderlich ist
Technische Details
- Produkt: Kompri-Band Kompriflex 20
- Dicke: 4 mm (quillt bis 9 mm auf)
- Funktion: Quellband zur Abdichtung
- Empfohlen für: Blechersatzziegel & Biberschwanzdachhaken
FAQ – Häufige Fragen
Wie funktioniert das Quellband?
✔️ Das Band dehnt sich bei Kontakt mit Feuchtigkeit auf und schließt Spalten zuverlässig ab.
Wo wird das Dichtband eingesetzt?
✔️ Vor allem bei der Abdichtung von Blechersatzziegeln und in Kombination mit Biberschwanzdachhaken.
Wie dick ist das Band?
✔️ Ausgangsdicke 4 mm, aufgequollen bis zu 9 mm.
Ist das Dichtband wetterfest?
✔️ Ja, es ist speziell für den Außeneinsatz am Dach entwickelt.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
