


Kalotte zur Stockschraubenmontage
MwSt. entfällt & zzgl. Speditionskosten, da Langguttransport
Freitag, den 10.10.2025
Persönliche Abholung in Wuppertal möglich

Beschreibung
Kalotte aus Aluminium – für Eternit SK 177/55 Plus S
Die Kalotte aus Aluminium ist speziell für Eternit SK 177/55 Plus S entwickelt und sorgt für eine optimierte Last- und Druckverteilung bei der Montage von Stockschrauben auf Eternitdächern. Durch die 13 mm Bohrung bietet sie eine präzise Passform und trägt entscheidend zur Stabilität und Sicherheit der Befestigung bei.
Abholung in Wuppertal möglich!
Vorteile der Kalotte aus Aluminium
- Optimale Lastverteilung – verhindert punktuelle Belastung des Materials
- Erhöhte Stabilität – sorgt für eine gleichmäßige Druckverteilung
- Passgenau – speziell für Eternit SK 177/55 Plus S konzipiert
- Langlebiges Material – aus robustem Aluminium gefertigt
- Mehr Sicherheit – reduziert Belastungsspitzen und Materialspannungen
Typische Einsatzbereiche
- Eternitdächer SK 177/55 Plus S – sichere Befestigung von Stockschrauben
- Photovoltaikanlagen – stabilere Montage auf Well- und Eternitdächern
- Bau & Handwerk – für langlebige und sichere Dachbefestigungen
- Sanierungen & Nachrüstungen – auch für bestehende Eternitdächer geeignet
Technische Details
- Material: Aluminium
- Kompatibilität: Eternit SK 177/55 Plus S
- Bohrung: Ø 13 mm
- Funktion: verbesserte Last- & Druckverteilung der Stockschraube
FAQ – Häufige Fragen
Für welches Dach ist die Kalotte geeignet?
✔️ Speziell für Eternit SK 177/55 Plus S.
Welche Funktion erfüllt die Kalotte?
✔️ Sie verteilt die Last und den Druck gleichmäßig, um die Befestigung zu stabilisieren.
Aus welchem Material besteht die Kalotte?
✔️ Aus robustem Aluminium, langlebig und witterungsbeständig.
Welche Bohrung hat die Kalotte?
✔️ Sie besitzt eine 13 mm Bohrung für die Stockschraube.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
