

Hammerkopfschraube M10x25mm (A2)
MwSt. entfällt & zzgl. Speditionskosten, da Langguttransport
Freitag, den 10.10.2025
Persönliche Abholung in Wuppertal möglich

Beschreibung
Hammerkopfschraube für Montageschienen mit unterem Profilkanal
Die Hammerkopfschraube mit einem Kopfmaß von ca. 17×10 mm ist speziell für den unteren Kanal von Montageschienen entwickelt. Sie lässt sich flexibel an jeder gewünschten Stelle in den Nutkanal einschwenken und eindrehen. Damit ist sie eine praktische Alternative zur Sechskantschraube und vielseitig einsetzbar – beispielsweise zur Befestigung an Dachhaken, Adapterblechen von Stockschrauben oder Aufständerungsdreiecken.
Abholung in Wuppertal möglich!
Vorteile der Hammerkopfschraube
- Flexible Anwendung – Einschwenken & Eindrehen an jeder beliebigen Stelle im Nutkanal
- Vielseitig einsetzbar – ideal für Dachhaken, Adapterbleche und Aufständerungsdreiecke
- Alternative zur Sechskantschraube – einfache Handhabung und schnelle Montage
- Sichere Fixierung – erfolgt mit Sperrzahnmutter M10
Technische Details
- Kopfmaß: ca. 17×10 mm
- Passend für: unteren Kanal von Montageschienen
- Befestigung: mit Sperrzahnmutter M10
- Einsatzbereiche: Dachhaken, Stockschrauben-Adapterbleche, Aufständerungsdreiecke
Wichtiger Hinweis
Die Montage sollte ausschließlich durch geschulte Fachkräfte erfolgen. Insbesondere Arbeiten an der Dachkonstruktion müssen von qualifizierten Dachdeckern durchgeführt werden, um eine sichere und langlebige Installation der Photovoltaikanlage zu gewährleisten.
FAQ – Häufige Fragen
Kann die Hammerkopfschraube an jeder Stelle eingesetzt werden?
✔️ Ja, sie kann flexibel in den unteren Kanal eingeschwenkt und fixiert werden.
Welche Mutter wird benötigt?
✔️ Eine Sperrzahnmutter M10 sorgt für die sichere Fixierung.
Ist sie eine Alternative zur Sechskantschraube?
✔️ Ja, die Hammerkopfschraube ersetzt diese in vielen Anwendungsbereichen.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
