


Flat Gestell-Verbinder
MwSt. entfällt & zzgl. Speditionskosten, da Langguttransport
Freitag, den 10.10.2025
Persönliche Abholung in Wuppertal möglich

Beschreibung
Flat Gestell-Verbinder – für Grundschienen (Ost/West & Süd-Systeme)
Der Flat Gestell-Verbinder ist die passende Lösung, um die Grundschienen von Ost/West-Aufständerungen und verkürzten Süd-Systemen stabil miteinander zu verbinden. Mit einer Länge von ca. 120 mm und gefertigt aus robustem Aluminium (30×4 mm), sorgt er für eine sichere, langlebige und korrosionsbeständige Verbindung.
Abholung in Wuppertal möglich!
Vorteile des Flat Gestell-Verbinders
- Stabile Verbindung: Für Grundschienen von Ost/West- und Süd-Systemen.
- Robust & langlebig: Aus hochwertigem Aluminium 30×4 mm.
- Kompakte Bauweise: Länge ca. 120 mm.
- Korrosionsbeständig: Ideal für langfristigen Außeneinsatz.
- Einfache Montage: Schnell an den Grundschienen fixierbar.
Technische Details
- Produkt: Flat Gestell-Verbinder
- Material: Aluminium
- Maße: 30×4 mm
- Länge: ca. 120 mm
- Einsatzbereich: Verbindung von Grundschienen in Ost/West-Aufständerungen und verkürzten Süd-Systemen
Anwendung & Montage
- Positionieren: Verbinder zwischen den Grundschienen anlegen.
- Einsetzen: In die vorgesehenen Profilnuten einführen.
- Fixieren: Mit passenden Schrauben/Montagematerial befestigen.
- Kontrollieren: Stabilität und korrekten Sitz prüfen.
Wichtiger Hinweis
Die Montage sollte nur durch geschulte Fachkräfte erfolgen, um eine sichere und langlebige PV-Unterkonstruktion zu gewährleisten.
FAQ – Häufige Fragen
Wofür wird der Gestell-Verbinder eingesetzt?
✔️ Zur Verbindung von Grundschienen in Ost/West-Aufständerungen und verkürzten Süd-Systemen.
Welche Maße hat der Verbinder?
✔️ Ca. 120 mm Länge, 30×4 mm Materialstärke.
Aus welchem Material besteht er?
✔️ Aus Aluminium – leicht, robust und korrosionsbeständig.
Ist er universell einsetzbar?
✔️ Ja, speziell für die Systeme Flat South & Flat East-West geeignet.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
