

Flat East/West Kurz-Verbinder – Aluminium-Verbindung für PV-Systeme
MwSt. entfällt & zzgl. Speditionskosten, da Langguttransport
Freitag, den 10.10.2025
Persönliche Abholung in Wuppertal möglich

Beschreibung
Flat East/West Kurz-Verbinder – robustes Zubehör für PV-Aufständerungen
Der Flat East/West Kurz-Verbinder ist ein unverzichtbares Zubehörteil für Ost-West-Aufständerungen und verkürzte Süd-Systeme. Gefertigt aus hochwertigem Aluminium, überzeugt er durch Stabilität, Witterungsbeständigkeit und einfache Montage. Mit seiner kompakten Größe und den vorkonfektionierten Befestigungsmaterialien ist er die ideale Lösung für eine schnelle und sichere Verbindung von Grundschienen.
Abholung in Wuppertal möglich!
Vorteile des Flat East/West Kurz-Verbinders
- Einfache Montage – dank vorgebohrter Löcher und mitgeliefertem Befestigungsmaterial
- Robustes Aluminium – langlebig, wetter- & korrosionsbeständig
- Flexibel einsetzbar – kompatibel mit vielen PV-Montagesystemen
- Hohe Stabilität – sorgt für eine sichere Verbindung der Grundschienen
Technische Daten
- Länge: 120 mm
- Material: Aluminium 30 × 4 mm
- Befestigung: 2 vorgebohrte Löcher
Lieferumfang
- 1 × Kurz-Verbinder
- 2 × Schrauben (8 × 20 mm)
- 2 × Muttern (M8)
Typische Einsatzbereiche
- Ost-West-Aufständerungen – sichere Verbindung der Grundschienen
- Verkürzte Süd-Systeme – kompakte und stabile Bauweise
- Weitere PV-Montagesysteme – universell einsetzbar durch präzise Maße
FAQ – Häufige Fragen
Kann der Kurz-Verbinder auch für andere PV-Systeme genutzt werden?
✔️ Ja, er ist flexibel einsetzbar und kompatibel mit vielen Montagesystemen.
Ist der Verbinder korrosionsbeständig?
✔️ Ja, das Aluminium ist langlebig und witterungsbeständig.
Wie erfolgt die Montage?
✔️ Mit den mitgelieferten Schrauben und Muttern. Dank der vorgebohrten Löcher geht die Installation schnell und unkompliziert.
Für welche Projekte eignet er sich besonders?
✔️ Vor allem für Ost-West-Aufständerungen und verkürzte Süd-Systeme, aber auch für viele andere PV-Konstruktionen.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
