

Erdanker für Solarzaun
MwSt. entfällt & zzgl. Speditionskosten, da Langguttransport
Freitag, den 10.10.2025
Persönliche Abholung in Wuppertal möglich

Beschreibung
Erdanker für Solarzaun (48,8 × 15 cm)
Der Erdanker für Solarzäune sorgt für eine stabile und sichere Befestigung der Zaunkonstruktion im Boden. Mit einer Höhe von 48,8 cm und einer Breite von 15 cm ist er speziell für den Einsatz im Bereich von Solarzäunen und Photovoltaikanlagen entwickelt. Gefertigt aus robustem, witterungsbeständigem Material bietet er eine langlebige Lösung für eine feste Verankerung.
Abholung in Wuppertal möglich!
Vorteile des Erdankers
- Stabile Befestigung: Sichert den Solarzaun zuverlässig im Boden.
- Optimale Maße: 48,8 cm Höhe × 15 cm Breite.
- Robust & langlebig: Aus widerstandsfähigem Material gefertigt.
- Korrosionsbeständig: Ideal für den langfristigen Außeneinsatz.
- Universell einsetzbar: Passend für verschiedene Solarzaun-Systeme.
Technische Details
- Produkt: Erdanker für Solarzaun
- Höhe: 48,8 cm
- Breite: 15 cm
- Material: Verzinkter Stahl (korrosionsbeständig)
- Einsatzbereich: Befestigung von Solarzäunen / PV-Zaunanlagen
Anwendung & Montage
- Vorbereiten: Standort des Solarzauns markieren.
- Erdanker einsetzen: In den Boden einbringen (schlagen oder einbohren).
- Fixieren: Pfosten oder Konstruktion des Solarzauns mit dem Erdanker verbinden.
- Kontrollieren: Sitz und Stabilität prüfen.
Wichtiger Hinweis
Die Installation sollte durch geschulte Monteure erfolgen, um eine sichere Verankerung des Zauns zu gewährleisten.
FAQ – Häufige Fragen
Wie groß ist der Erdanker?
✔️ 48,8 cm hoch und 15 cm breit.
Für welchen Einsatz ist er geeignet?
✔️ Speziell für die Befestigung von Solarzäunen entwickelt.
Aus welchem Material besteht der Anker?
✔️ Aus verzinktem Stahl – robust, wetter- und korrosionsbeständig.
Kann der Erdanker auch für andere Zäune genutzt werden?
✔️ Ja, er ist universell für verschiedene Zaunsysteme einsetzbar.
Wie wird der Anker montiert?
✔️ Direkt in den Boden schlagen oder einbohren, anschließend den Pfosten fixieren.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
