

Dachhakenwinkel
MwSt. entfällt & zzgl. Speditionskosten, da Langguttransport
Freitag, den 10.10.2025
Persönliche Abholung in Wuppertal möglich

Beschreibung
Dachhakenwinkel 30×5 mm (ca. 6 cm Länge) – Zusatzwinkel für Dachhakenbefestigung
Der Dachhakenwinkel ist ein praktisches Zusatzteil zur Befestigung von Dachhaken bei Photovoltaikanlagen. Mit einer Stärke von 30×5 mm und einer Länge von ca. 6 cm sorgt er für zusätzliche Stabilität und flexible Anpassungsmöglichkeiten bei der Montage auf Ziegeldächern.
Abholung in Wuppertal möglich!
Vorteile des Dachhakenwinkels
- Zusatzwinkel: Für eine sichere Befestigung von Dachhaken.
- Stabile Ausführung: 30×5 mm Materialstärke.
- Kompakt & praktisch: Ca. 6 cm Länge – flexibel einsetzbar.
- Robust: Aus hochwertigem, korrosionsbeständigem Material.
- Einfache Montage: Schnell und unkompliziert anwendbar.
Technische Details
- Produkt: Dachhakenwinkel
- Maße: 30×5 mm
- Länge: ca. 6 cm
- Einsatzbereich: Zusatzwinkel zur Befestigung von Dachhaken bei PV-Unterkonstruktionen
- Material: Stahl / Edelstahl (rostfrei, wetterfest)
Anwendung & Montage
- Positionieren: Winkel an der gewünschten Stelle bei der Dachhakenmontage ausrichten.
- Fixieren: Mit Schrauben an der Unterkonstruktion befestigen.
- Verbinden: Dachhaken mit dem Zusatzwinkel stabil verschrauben.
- Prüfen: Stabilität und Ausrichtung kontrollieren.
Wichtiger Hinweis
Der Einsatz des Dachhakenwinkels sollte durch geschulte Fachkräfte erfolgen, um die Dachstatik und Dichtigkeit zu gewährleisten.
FAQ – Häufige Fragen
Wofür wird der Dachhakenwinkel genutzt?
✔️ Als Zusatzwinkel zur sicheren Befestigung von Dachhaken bei PV-Montagen.
Welche Maße hat der Winkel?
✔️ 30×5 mm Stärke, ca. 6 cm Länge.
Aus welchem Material besteht er?
✔️ Aus robustem, korrosionsbeständigem Stahl bzw. Edelstahl.
Ist er universell einsetzbar?
✔️ Ja, er kann bei verschiedenen Dachhaken und Unterkonstruktionen eingesetzt werden.
Warum Zusatzwinkel?
✔️ Für mehr Stabilität, besonders bei höheren Belastungen oder speziellen Dachkonstruktionen.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
