

Bohrschrauben Sechskant für U-Verbinder
MwSt. entfällt & zzgl. Speditionskosten, da Langguttransport
Freitag, den 10.10.2025
Persönliche Abholung in Wuppertal möglich

Beschreibung
Bohrschrauben 5,5×25 mm & 6,3×25 mm – zur Fixierung von U-Verbindern
Die Bohrschrauben 5,5×25 mm und 6,3×25 mm sind speziell für die sichere Fixierung von U-Verbindern an Profilen entwickelt. Sie gewährleisten eine stabile Verbindung, sind einfach zu verarbeiten und bieten eine zuverlässige Lösung für Montagearbeiten im Bereich Photovoltaik und Metallkonstruktionen.
Abholung in Wuppertal möglich!
Vorteile der Bohrschrauben
- Optimale Passform – speziell zur Fixierung von U-Verbindern am Profil entwickelt
- Hohe Stabilität – robuste Bauweise für sichere Verbindungen
- Einfache Montage – direktes Verschrauben ohne Vorbohren
- Vielseitige Anwendung – nutzbar in PV-Montagesystemen & anderen Bauprojekten
- Zuverlässige Qualität – präzise Verarbeitung für eine lange Lebensdauer
Typische Einsatzbereiche
- PV-Montagesysteme – Fixierung von U-Verbindern an Profilen
- Metallkonstruktionen – stabile Verschraubungen in Stahl- und Aluminiumprofilen
- Bauprojekte – universell einsetzbar für Montagearbeiten mit U-Profilen
- Sanierungen & Nachrüstungen – zuverlässige Verbindungslösung
Technische Daten
- Abmessungen: 5,5×25 mm und 6,3×25 mm
- Einsatzbereich: Fixierung von U-Verbindern an Profilen
- Montage: direkt verschraubbar, ohne Vorbohren
FAQ – Häufige Fragen
Wofür sind die Bohrschrauben geeignet?
✔️ Zur sicheren Fixierung von U-Verbindern an Profilen.
Muss vorgebohrt werden?
✔️ Nein, die Schrauben sind selbstbohrend und können direkt verarbeitet werden.
Sind die Schrauben universell einsetzbar?
✔️ Ja, sie eignen sich sowohl für PV-Montagesysteme als auch für andere Metall- und Baukonstruktionen.
Gibt es die Schrauben in verschiedenen Größen?
✔️ Ja, verfügbar in 5,5×25 mm und 6,3×25 mm.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
