

Bohrschrauben mit EPDM Dichtscheibe
MwSt. entfällt & zzgl. Speditionskosten, da Langguttransport
Freitag, den 10.10.2025
Persönliche Abholung in Wuppertal möglich

Beschreibung
Bohrschrauben mit bauaufsichtlicher Zulassung – für Trapezschienen auf Stahl- & Aluminiumblechen
Die Bohrschrauben mit Bi-Metall-Bohrspitze sind speziell für die sichere Befestigung unserer Trapezschienen auf Stahl-Trapezblechen ab 0,63 mm sowie Aluminiumblechen ab 0,50 mm konzipiert. Dank ihrer bauaufsichtlichen Zulassung sind sie für tragende Konstruktionen zugelassen und gewährleisten höchste Sicherheit und Qualität.
Abholung in Wuppertal möglich!
Vorteile der Bohrschrauben
- Mit bauaufsichtlicher Zulassung – geprüfte Sicherheit für Bauprojekte
- Bi-Metall-Bohrspitze – leistungsstark, präzise und langlebig
- Hohe Bohrleistung – bis zu 3 mm (je nach Ausführung)
- Für verschiedene Materialien – Stahl- & Aluminiumbleche ab genannter Stärke
- Zuverlässige Befestigung – speziell für Trapezschienen entwickelt
Typische Einsatzbereiche
- Photovoltaikanlagen – Befestigung von Trapezschienen auf Stahl- oder Aluminiumdächern
- Bau & Handwerk – sichere Montage auf dünnwandigen Blechen
- Industrie & Montage – Befestigungssysteme für Leichtbaukonstruktionen
- Sanierungen & Nachrüstungen – auch für bestehende Dächer geeignet
Technische Details
- Bohrleistung: bis 3 mm (abhängig von der Ausführung)
- Bohrspitze: Bi-Metall
- Blechdicke (Stahl): ab 0,63 mm
- Blechdicke (Aluminium): ab 0,50 mm
- Zulassung: bauaufsichtlich zugelassen für tragende Konstruktionen
- Einsatzbereich: speziell für Trapezschienen
FAQ – Häufige Fragen
Für welche Dachmaterialien sind die Bohrschrauben geeignet?
✔️ Für Stahl-Trapezbleche ab 0,63 mm und Aluminiumbleche ab 0,50 mm.
Haben die Schrauben eine Zulassung?
✔️ Ja, sie verfügen über eine bauaufsichtliche Zulassung.
Wie hoch ist die Bohrleistung?
✔️ Bis zu 3 mm, abhängig von der Ausführung.
Wofür sind die Schrauben speziell entwickelt?
✔️ Für die sichere Befestigung von Trapezschienen.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
