



Birdblocker
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Freitag, den 10.10.2025
Persönliche Abholung in Wuppertal möglich

Beschreibung
Birdblocker – Nistschutz für PV-Module (VPE 60 Stück)
Der Birdblocker Nistschutz verhindert zuverlässig, dass Vögel unter Photovoltaikmodulen nisten und dort Schäden verursachen. Gefertigt aus UV-stabilisiertem Material, ist er witterungsbeständig und langlebig. Der Verkauf erfolgt ausschließlich in Verpackungseinheiten (VPE) zu je 60 Stück – ideal für die vollständige Absicherung einer PV-Anlage.
Abholung in Wuppertal möglich!
Vorteile des Birdblockers
- Effektiver Nistschutz: Verhindert Vogel- und Tiernester unter PV-Modulen.
- Langlebig: UV-stabilisiert für dauerhafte Wetterbeständigkeit.
- Einfache Montage: Schnell und sicher unter den Modulen fixierbar.
- Schutz der Anlage: Verhindert Kabelschäden und Verschmutzung.
- Komplettlösung: Verkauf nur in VPE (60 Stück).
Technische Details
- Produkt: Birdblocker Nistschutz
- Material: UV-stabilisiert, wetterbeständig
- Verpackungseinheit: 60 Stück (VPE)
- Einsatzbereich: Unter Photovoltaikmodulen auf Schräg- und Flachdächern
Anwendung & Montage
- Vorbereiten: Birdblocker-Elemente aus der VPE entnehmen.
- Positionieren: Entlang der Modulunterkante anbringen.
- Fixieren: Mit Clips oder Kabelbindern sicher befestigen.
- Prüfen: Kontrollieren, dass die gesamte Modulreihe geschützt ist.
Wichtiger Hinweis
Der Birdblocker sollte von Fachkräften montiert werden, um eine sichere und dauerhafte Befestigung zu gewährleisten.
FAQ – Häufige Fragen
Wie viele Birdblocker sind in einer Packung?
✔️ 60 Stück (eine VPE).
Wofür wird der Birdblocker eingesetzt?
✔️ Zum Schutz vor nistenden Vögeln und Tieren unter PV-Modulen.
Ist das Material UV-beständig?
✔️ Ja, es ist UV-stabilisiert und wetterfest.
Kann ich weniger als 60 Stück kaufen?
✔️ Nein, der Verkauf erfolgt nur in Verpackungseinheiten (VPE).
Welche Vorteile habe ich durch Birdblocker?
✔️ Schutz vor Nestern, weniger Verschmutzung, längere Lebensdauer der PV-Anlage.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
