


Basic Dachhaken (Standard 30×5 | Edelstahl 1.4301)
MwSt. entfällt & zzgl. Speditionskosten, da Langguttransport
Freitag, den 10.10.2025
Persönliche Abholung in Wuppertal möglich

Beschreibung
Einfacher Dachhaken – für 32 mm Lattung & gängige Dachziegel
Der einfache Dachhaken mit einer Bügelhöhe von ca. 45 mm ist die kostengünstige und robuste Lösung für die Befestigung von Photovoltaikanlagen auf Dächern mit gängigen Dachziegeln. Er ist optimal für Dächer mit 32 mm Lattung geeignet und überzeugt durch seine langlebige Edelstahlkonstruktion.
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Vorteile des einfachen Dachhakens
- Universell einsetzbar – geeignet für die meisten Standard-Dachziegel
- Für 32 mm Lattung – perfekt abgestimmt auf gängige Dachkonstruktionen
- Robust & langlebig – gefertigt aus Edelstahl 1.4301
- Einfache Montage – dank kompakter Bauweise schnell installiert
- Kosteneffizient – ideale Lösung für private & gewerbliche PV-Anlagen
Typische Einsatzbereiche
- Photovoltaikanlagen – sichere Befestigung auf Ziegeldächern
- Neubau & Sanierungen – universell einsetzbar bei Standarddächern
- Dachsysteme mit 32 mm Lattung – speziell dafür entwickelt
Technische Details
- Montagesystem: Profiness Basic-Serie
- Grundplatte: 150 × 50 × 5 mm
- Bügelstärke: 30 × 5 mm
- Bügelhöhe: 45 mm
- Bügellänge: ca. 11 cm
- Material: Edelstahl 1.4301
- Gewicht: 0,54 kg pro Stück
- Mindestabnahme: 1 Stück
- Verpackungseinheit: 20 Stück pro Karton
FAQ – Häufige Fragen
Für welche Dachziegel ist der Dachhaken geeignet?
✔️ Für die meisten gängigen Dachziegel in Kombination mit 32 mm Lattung.
Wie hoch ist die Bügelhöhe?
✔️ Der Haken hat eine Bügelhöhe von ca. 45 mm.
Welches Material wird verwendet?
✔️ Gefertigt aus Edelstahl 1.4301, korrosionsbeständig und langlebig.
Kann der Haken für Photovoltaikanlagen genutzt werden?
✔️ Ja, er ist speziell für die Montage von PV-Anlagen entwickelt.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
