



Basic Dachhaken (Standard 30×5 | Edelstahl 1.4016)
MwSt. entfällt & zzgl. Speditionskosten, da Langguttransport
Freitag, den 10.10.2025
Persönliche Abholung in Wuppertal möglich

Beschreibung
Einfacher Dachhaken 45 mm – für 32 mm Lattung & Standard-Dachziegel
Der einfache Dachhaken mit einer Bügelhöhe von ca. 45 mm ist die praktische Lösung für die Befestigung von Photovoltaikanlagen auf Standard-Dachziegeln. Durch die 10-Loch-Grundplatte (150×60×4 mm) ist er flexibel in der Montage und passt perfekt zu Dächern mit einer 32 mm Lattung.
Abholung in Wuppertal möglich!
Vorteile des einfachen Dachhakens
- Universell einsetzbar – für die meisten Standard-Dachziegel geeignet
- Stabile Grundplatte mit 10 Löchern – sorgt für flexible Befestigungsmöglichkeiten
- Für 32 mm Lattung – optimal für gängige Dachaufbauten
- Korrosionsbeständig – gefertigt aus Edelstahl 1.4016
- Kostengünstig & zuverlässig – ideal für private und gewerbliche PV-Anlagen
Typische Einsatzbereiche
- Photovoltaikanlagen – sichere Befestigung auf Ziegeldächern
- Neubau & Sanierungen – flexibel einsetzbar bei Standarddächern
- Dachsysteme mit 32 mm Lattung – speziell dafür geeignet
Technische Details
- Montagesystem: Profiness Basic-Serie
- Grundplatte: 150 × 60 × 4 mm | 10-Loch
- Bügelstärke: 30 × 5 mm
- Bügelhöhe: 45 mm
- Bügellänge: ca. 11 cm
- Material: Edelstahl 1.4016
- Gewicht: 0,58 kg pro Stück
- Mindestabnahme: 1 Stück
- Verpackungseinheit: 25 Stück pro Karton
FAQ – Häufige Fragen
Für welche Dächer ist der Dachhaken geeignet?
✔️ Für Dächer mit 32 mm Lattung und den meisten Standard-Dachziegeln.
Wie hoch ist der Bügel?
✔️ Der Dachhaken verfügt über eine Bügelhöhe von ca. 45 mm.
Was ist der Vorteil der 10-Loch-Grundplatte?
✔️ Sie ermöglicht eine flexible Montage und sorgt für zusätzliche Stabilität.
Welches Material wird verwendet?
✔️ Der Haken besteht aus Edelstahl 1.4016, robust & korrosionsbeständig.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
