

Alu-Runddraht
MwSt. entfällt & zzgl. Speditionskosten, da Langguttransport
Freitag, den 10.10.2025
Persönliche Abholung in Wuppertal möglich

Beschreibung
Alu-Runddraht – halbhart oder weich-tordierbar (21 m / 148 m Rollen)
Der Alu-Runddraht ist ein hochwertiger DEHNalu-Draht nach DIN EN 62561-2 und eignet sich optimal für den Einsatz im Blitzschutz- und Erdungssystem sowie für Anwendungen im Bereich Photovoltaik. Er ist in den Härtegraden halbhart oder weich-tordierbar erhältlich und wird wahlweise auf 21 m oder 148 m Rollen geliefert.
Abholung in Wuppertal möglich!
Vorteile des Alu-Runddrahts
- Normgerecht: Nach DIN EN 62561-2 geprüft.
- Verschiedene Härtegrade: Halbhart oder weich-tordierbar, je nach Einsatzbereich.
- Flexibel einsetzbar: Für Blitzschutz, Erdung und PV-Montagen.
- Wirtschaftlich: Wahlweise als 21 m oder 148 m Rolle erhältlich.
- Langlebig & robust: Aus Aluminium, witterungs- und korrosionsbeständig.
Technische Details
- Produkt: Alu-Runddraht
- Material: Aluminium
- Härtegrade: Halbhart oder weich-tordierbar
- Norm: DIN EN 62561-2 (DEHNalu-Draht)
- Längen: 21 m Rolle oder 148 m Rolle
- Einsatzbereich: Blitzschutz, Erdung, Photovoltaik
Anwendung & Montage
- Rolle auswählen: Passend zur Anlagengröße (21 m oder 148 m).
- Verlegen: Draht entlang der vorgesehenen Erdungs- oder Blitzschutzstrecke führen.
- Anschließen: Mit geeigneten Verbindungselementen nach Norm fixieren.
- Prüfen: Erdungs- und Blitzschutzsystem gemäß Vorschriften kontrollieren.
Wichtiger Hinweis
Die Installation von Blitzschutz- und Erdungssystemen darf nur durch qualifizierte Fachkräfte durchgeführt werden. Arbeiten sind nach den jeweils gültigen Normen und Vorschriften auszuführen.
FAQ – Häufige Fragen
Welche Härtegrade gibt es?
✔️ Halbhart oder weich-tordierbar.
Welche Rollengrößen sind verfügbar?
✔️ 21 m und 148 m.
Nach welcher Norm ist der Draht gefertigt?
✔️ Nach DIN EN 62561-2 (DEHNalu-Draht).
Für welchen Einsatz ist er geeignet?
✔️ Für Blitzschutz, Erdung und Photovoltaikanlagen.
Ist der Draht witterungsbeständig?
✔️ Ja, Aluminium sorgt für Korrosions- und Wetterbeständigkeit.
Photovoltaik AGBs
- Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
- Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
